Das UNESCO-Welterbekomitee hat am 27. Juli 2024 auf seiner 46. Sitzung in Neu-Delhi das Residenzensemble Schwerin in die Welterbeliste eingetragen. Neben dem Schweriner Schloss gehören zum Ensemble 37 Gebäude und landschaftliche Anlagen, wie beispielsweise das Mecklenburgische Staatstheater und das Staatliche Museum am Alten Garten, der Dom, der Marstall, der Schlossgarten und Villen an der Werderstraße. Ihre Entscheidung begründet die UNESCO mit den Worten: Das Schweriner Residenzensemble steht im Kontext der Entstehung und Entwicklung des Historismus in Europa im 19. Jahrhundert. Außergewöhnlich gut erhalten, stellt es ein herausragendes europäisches monarchisches Residenzensemble des 19. Jahrhunderts dar, insbesondere gekennzeichnet durch seinen Reichtum und die Vielfalt der Architektur und Landschaftsgestaltung, die das gesamte Spektrum des Historismus zum Ausdruck bringen, von der Neorenaissance zu Neobarock und Neoklassizismus, Neogotik und dem regionalen historistischen „Johann-Albrecht-Stil“. Die UNESCO ist die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation. Sie wurde am 16. November 1945 gegründet und hat ihren Hauptsitz in Paris. © Stephan Rudolph-Kramer



